kostenloser POC-Antigen-Schnelltest gem. §§ 2, 4a TestV
Corona-Testung auf Grundlage §§ 2, 4a und 4b Coronavirus-Testverordnung TestV.
Corona-Schnelltest - Ablauf:
1. Termin Anfrage und Bestätigung
2. Anmeldung mittels Formular mit Termin (empfohlen) und ohne Termine
3. Wahrnehmung des Termins nur ohne Symptome bzw. nur von asymptomatischen Personen. -> Sichtprüfung und Körpertemperaturmessung auf Symptome, wie bspw. Fieber
4. Überprüfung des Anspruchs, Ihrer Angaben, Kontaktdaten und des Kontaktformulars
5. Probeentnahme - PoC-Corona-Antigen-Schnelltest a) Nasal b) Oral (Spucktest) (nur auf Anfrage und Verfügbarkeit)
6. Proben-Analyse, Auswertung und Ergebnisse in ca. 15-45min
7. Keine unnötigen Wartezeiten, Warteschlangen und zur Reduktion des Infektionsrisikos.
a) Telefonische Benachrichtigung über das Ergebnis
b) Schriftliche Benachrichtigung mit Ergebnis via E-Mail, erfolgt nach telefonischer Benachrichtigung - Ergebnis als verschlüsselte PDF zum Schutz Ihrer Daten Persönliche Abholung des Ergebnisses möglich, jedoch nur bei negativem Test-Befund
Hinweise und Informationen: Das Ergebnis eines Schnelltests dient lediglich zur Momentaufnahme. Selbst ein negativer Schnelltest und/ oder Selbsttest schützt weder vor einer anschließenden SARS-COV-2 Infektion, noch ggfs. einer vorherigen SARS-COV-2 Infektion, da unter Umständen lediglich ein Ansteckungsrisiko am Tag der Testung als unwahrscheinlich zu betrachten wäre, bspw. da die Virenbelastung der Probenentnahme am Tag der Testung zu gering war, aufgrund einer aufkommenden oder abklingenden Infektion.
Wichtige Hinweise und Informationen: Ein positives Test-Ergebnis wird Ihnen schnellstmöglich mitgeteilt! In diesem Fall wird Ihnen zu Ihrem Ergebnis ein Informationsschreiben des Landratsamts in Neu-Ulm übermittelt. Die Heimquarantäne hat bei einem positivem Test-Ergebnis umgehend zu erfolgen. Das Gesundheitsamt bzw. Landratsamt in Neu-Ulm und/oder Ihres Landkreises hat von der Testperson und von der Teststation zu erfolgen. Bei einem positivem Test-Ergebnis hat die Kontaktaufnahme mit einem Arzt und/ oder eines Testzentrums zur PCR-Testung durch die getestete Person zu erfolgen. Jener PCR-Test soll das PoC-Test Ergebnis validieren bzw. fehlerhaft (/"falsch") positive Test-Ergebnisse ausschließen. *Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die angegebenen Informationen kurze Auszüge und Zusammenfassungen aus den aktuellen Verordnungen, Gesetzen, Vorschriften und Maßnahmen anlässlich des Coronavirus darstellen und verweisen daher ausdrücklich auf die publizierten und/ oder geltenden Regeln, Gesetze, Vorschriften und Maßnahmen der Bundesregierung, dem Freistaat Bayern, dem Bayerischen Ministerium für Gesundheit und Pflege, als auch den Maßnahmen des Regierungsbezirks Schwaben, Gesundheitsamt Neu-Ulm und Landratsamt Neu-Ulm.
Konstenfreier Corona Schnelltest gem. § 4a Coronavirus-TestV. TestV gewährt jeder asymptomatischen Person mit (Haupt-) Wohnsitz in Deutschland einen Anspruch auf eine kostenfreie Covid-19 Testung/ Woche, welche
- <12Jahren und 3 Monate alt ist
- bis 31.12.21: <18 Jahre
- bis 17.12.21: stillende Mütter
- bis 31.12.21: Schwangere
- Personen mit ärztlichem Attest bzgl. Kontraindikation (Unverträglichkeit) mit Corona-Impfstoffen
Weiterhin kostenlos sind Corona-Testungen, nach § 2 TestV, für Kontaktpersonen.
Wöchentliche Testungen bzw. mehrmaliges Testen lassen im Monat/ Person wird folglich von der TestV abgedeckt und bleibt für die in Anspruch nehmende Person kostenfrei, sofern die Person asymptomatisch ist und Ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Weitere bzw. mehrmalige Testungen/ Woche entfallen nicht auf die Bürgertestung und haben von der in Anspruch nehmenden Person gebührenpflichtig erstattet zu werden.